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Staatliche Förderung
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Staatliche Förderung

Bausparförderung sichern

Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert1: mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie1 gibt es für Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wenn du dein Gespartes für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt. Pro Bausparer sind das rund 45 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.

Änderung ab 2021:

Ab 2021 gibt es mehr Wohnungsbau-Prämie. Auch die Einkommensgrenzen steigen deutlich. Vereinbare am besten gleich deinen persönlichen Beratungstermin und verpasse nichts.

BSH WoP 2021

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für dich zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in deinen Bausparvertrag einzahlt. Dies können bis zu 40 Euro pro Monat sein. Zusätzlich sind noch bis zu 43 Euro staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer möglich.

Riester-Förderung

Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester hat der Staat an diejenigen gedacht, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1. Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können das zum Beispiel bis zu 950 Euro2 im Jahr sein.

Staatliche Förderung beim Bausparen:

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Terminvereinbarung

Du willst wissen, welche staatlichen Förderungen du in Anspruch nehmen kannst? Dann vereinbare gleich deinen persönlichen Beratungstermin.

1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beträge gerundet

2 Der Spargewinn setzt sich zusammen aus Guthabenzinsen, WoP, ASZ abzüglich Abschlussgebühr und Jahresentgelt. Inklusive zusätzlicher WoP und ASZ nach Zuteilung. Einzahlungen werden nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mit WoP oder ASZ gefördert.

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