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Ende Januar hast du Post von uns bekommen. Hier informieren wir dich über die Zusammenhänge und Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021. Zusätzlich erläutern wir die Anpassung der Gebühren für die Kontoführung und die Gründe für die Einführung eines Verwahrentgelts.
Hast du deine Zustimmungen schon erteilt? Auf diesen Wegen ist dies möglich:
Bitte beachte: Anfang April haben Kunden per Brief nochmals an die notwendigen Zustimmungen erinnert. Falls du die Zustimmungen in den Tagen davor bereits erteilt hast, ist der erneute Versand der Unterlagen per Post nicht mehr notwendig.
Wer sich zeitnah entschieden hat, wurde belohnt: Als Zeichen unseres partnerschaftlichen Miteinanders wollten wir diejenigen, die sich schnell für die Zustimmung zu allen Neuvereinbarungen entscheiden, belohnen. Die ersten Gewinner durften sich bereits über die Preise freuen:
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021 sind Banken dazu verpflichtet, für die Änderungen von Entgelten und Bedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen.
Dieses Gerichtsurteil stellt unsere Genossenschaft vor große Herausforderungen. Unser Vorstandsvorsitzender Ralph Puschner erläutert in einem ausführlichen Kommentar weitere Hintergründe.
Unsere FAQ und Informationen auf der Homepage sind für dich nicht ausreichend? Natürlich stehen dir unsere Berater in den Filialen persönlich, telefonisch oder gerne auch bei einem persönlichen Termin zur Verfügung. Deinen Wunschtermin zur Klärung deiner offenen Fragen kannst du direkt online vereinbaren - hier haben wir auch eine eigene Terminkategorie "Umsetzung BHG Urteil" umgesetzt.
Der Freibetrag ist nicht auf andere Konten oder Kundenstämme übertragbar oder vererbbar.
Durch den langen Vorlauf und ein transparentes Vorgehen möchten wir Ihnen ermöglichen, dass Sie Ihre Vermögensstruktur an die neuen Rahmenbedingungen anpassen können. Hierzu stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne zur Seite.
Das Verwahrentgelt / Negativzins ist unabhängig vom Alter.
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