Sparda-Bank Augsburg eG
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Die Fakten zum Gerichtsurteil auf einen Blick

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021 sind Banken dazu verpflichtet, für die Änderungen von Entgelten und Bedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Die neuen Vertragsunterlagen haben wir im Januar 2022 an alle Kunden zur Unterschrift verschickt.

Dieses Gerichtsurteil stellt unsere Genossenschaft vor große Herausforderungen. Unser Vorstandsvorsitzender Ralph Puschner erläutert in einem ausführlichen Kommentar weitere Hintergründe.

Du hast noch weitere offene Fragen?

Unsere FAQ und Informationen auf der Homepage sind für dich nicht ausreichend? Natürlich stehen dir unsere Berater in den Filialen persönlich, telefonisch oder gerne auch bei einem persönlichen Termin zur Verfügung. Deinen Wunschtermin zur Klärung deiner offenen Fragen kannst du direkt online vereinbaren - hier haben wir auch eine eigene Terminkategorie "Umsetzung BHG Urteil" umgesetzt.

Du hast Fragen? Wir die Antworten.

Die häufigsten Fragen zum BGH-Schreiben.

Zu diesem Zeitpunkt wird das SpardaGiroLife von unserer Seite automatisch in ein SpardaGiro mit den dann gültigen Gebühren umgestellt. Hierüber wirst du mittels einer Kontoauszugsmitteilung informiert. Die Freibeträge zum Verwahrentgelt/Negativzins gelten auch beim SpardaGiroLife. Hier ergeben sich somit keine Änderung.

Nein, es ist nur ein SpardaGiroLife pro Kunde und Kundenstamm möglich. Des Weiteren kann ein SpardaGiroLife Konto nur als Einzelkonto geführt werden.

Bereits bei der Einführung der Kontoführungsgebühren ist uns die Entscheidung sehr schwer gefallen, das kostenlose Girokonto, ein Kernelement unserer Genossenschaft aufzugeben. Es war damals die einzige Lösung. Allerdings ist das kostenlose Girokonto kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Daher haben wir in den letzten Jahren gemeinsam stark daran gearbeitet uns über qualitative Merkmale (u.a. Ausweitung Beratungszeiten, Kundenveranstaltungen) vom Wettbewerb zu differenzieren und werden auch in Zukunft daran arbeiten. Eine Beibehaltung der Höhe des aktuellen Kontoführungsentgelts von 3,95 Euro ist uns in Anbetracht der verschärften Marktbedingungen und aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus nicht mehr möglich. Wir bitten um dein Verständnis, dass wir wirtschaftlich keine andere Entscheidung treffen können.

Mit 5,95 Euro monatlich ab 01.07.2022 haben wir einen Preis , welcher unseren wirtschaftlichen Notwendigkeiten sowie unserem Leistungsangebot für die nächsten Jahre entspricht und unsere Gemeinschaft so nachhaltig in die Zukunft tragen kann. Für uns ist es wichtig, dass wir unseren Kunden faire und wettbewerbsfähige Angebote im Sinne des genossenschaftlichen Prinzips machen. Dies sehen wir mit diesen monatlichen Kontoführungsgebühren als gewährleistet. Hierfür bieten wir dir selbstverständlich weiterhin ein Girokonto ohne verpflichtenden Mindesteingang, inklusive innovativem Online-Banking und persönlicher Beratung online, telefonisch oder vor Ort in unseren Filialen.

Wir sind gerne für Euch da.

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