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PSD2
(Payment Service Directive)

Die Neuerungen der Zahlungsdienstrichtlinie auf einen Blick.

PSD2 (Payment Service Directive)

Neue Änderungen zum 11. September 2019

Im Januar 2018 trat die neue Zahlungsdiensterichtlinie, im Allgemeinen als PSD2 (Payment Service Directive) bekannt, in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen, die ab dem 11. September 2019 wirksam werden.

Die wesentlichen Neuerungen und welche Auswirkungen die PSD2 für dein Online-Banking hat, erfahrst du hier und unter www.sparda.de/online-sicherheit-psd2/ .

Die wichtigsten Änderungen im Detail

Bisher musstest du beim Login in das Online-Banking der Sparda-Bank neben der Benutzerkennung Ihre PIN eingeben. Neu ist jetzt, dass du in regelmäßigen Abständen die Anmeldung zusätzlich mit einem Freigabeverfahren (SecureApp oder chipTAN) bestätigen musst.

Um das Online-Banking noch sicherer zu machen, hat der Gesetzgeber für definierte Vorgänge die starke Kundenauthentifizierung vorgeschrieben. Um eine solche starke Authentifizierung zu erreichen, hat sich der Nutzer mit einer Kombination zweier der nachfolgenden drei Elementgruppen zu legitimieren. Diese kommen aus den Kategorien

  • Wissen (z.B. PIN, Passwort…)
  • Besitz (z.B. Karte, Smartphone)
  • Inhärenz (z.B. Fingerabdruck, FaceID…)

Bei der Sparda-Bank stellen wir die starke Kundenauthentifizierung durch die Abfrage der PIN für das Online-Banking sowie die Freigabe durch die SecureApp oder chipTAN sicher.

Künftig ist der Zugriff auf Zahlungskontodaten durch Drittdienste, wie bspw. Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste, reguliert.

Um einen solchen Zugriff zu erlauben, musst du dort vorab Ihre Zustimmung erteilen. Diese Einwilligung bestätigest du mit einer starken Kundenauthentifizierung.

Sofern du den Zugriff eines Dritten nicht mehr möchtest, ist die Erlaubnis bei diesem zu widerrufen.

Im Online-Banking ist unter der Kopfleiste rechterseits das neue Sicherheits-Center zu finden. Dort kannst du deine PIN ändern, die Authentifizierungsverfahren (SecureApp, ChipTAN) verwalten, den Zugriff von Drittdiensten einsehen oder Ausnahmeregelungen (ständige TAN Abfrage beim Login ins Online-Banking) selbst verwalten.

Die häufigsten Fragen zu PSD2

Im Januar 2018 trat die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, auch bekannt als PSD2 (Payment Service Directive), in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen, die ab dem 14. September 2019 wirksam werden.

Die neue Richtlinie hat das Ziel, das Online-Banking noch sicherer zu machen. Außerdem bietet sie dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit, dir neue Services anzubieten.

Die neue Zahlungsdiensterichtlinie gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum und reguliert Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute/Zahlungsdienstleister.

Unter einer starken Kundenauthentifizierung - oder auch Zwei-Faktor-Authentifizierung - versteht man, dass eine Kombination von zwei Elementen aus den Kategorien

  • Wissen (z.B. PIN, Passwort),
  • Besitz (z.B. Karte, Smartphone, TAN-Generator) und
  • Inhärenz (z.B. Fingerabdruck/ FaceID)

verwendet wird, um dich zu authentifizieren/legitimieren.

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