Sparda-Bank Augsburg eG

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Blick auf die Stadt Augsburg und die Kirche St. Ulrich

Über uns

Sparda-Bank Augsburg eG

Erfahren Sie mehr über uns: Unser Leitbild macht deutlich, was uns von anderen unterscheidet und unser Geschäftsmodell so besonders macht. Dass dies erfolgreich ist, sehen Sie an unseren Zahlen und Fakten. Welche Menschen dahinterstehen, lesen Sie unter "Organe & Gremien".

Einige Personen halten ihre Hände in der Mitte zusammen

Mitgliedschaft

Mitwissen, mitbestimmen, mitverdienen – das ist unser Angebot an unsere Mitglieder.

Eine Frau berät einen Mann.

Genossenschaftliche Beratung

Entdecken Sie die Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät.

Wir für Sie

Wir sind persönlich für Sie da. Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region unsere Bank mit. Hier zeigen wir Ihnen die Organe und Gremien Ihrer Sparda-Bank Augsburg eG.

Foto unseres Vorstands

Unser Vorstand

Der Vorstand Ihrer Sparda-Bank Augsburg eG besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

von links nach rechts: Peter Lachenmayr (stv. Vorsitzender), Ralph Puschner (Vorsitzender) und Wolfgang Winter


Foto unseres Aufsichtsrats

Unser Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Von links nach rechts: Sabine Lechner, Thomas Huber, Isolde Hörmann, Josef Dick, Patrick Peuker, Melanie Kaplan, Claus Braun, Michael Ferber, Birgit Klaus


Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für fünf Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Mehr über uns

Leitbild

Wir sind eine Genossenschaftsbank und damit unseren Kunden und Mitgliedern verpflichtet.

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Zahlen & Fakten

Die wichtigsten Zahlen und Fakten Ihrer Sparda-Bank Augsburg eG im Überblick.

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Einlagensicherung

Bewährter Schutz für Ihre Einlagen durch Einlagensicherung und Institutsschutz.

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Haben Sie noch Fragen?

Wir sind gerne für Sie da

Rufen Sie uns an

0821 32070

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