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Verschiedene Hände werfen Wahlzettel in eine Wahlurne

Vertreterwahl 2026

Ihre Stimme zählt!

Schaubild zur Organisation einer Genossenschaftsbank

Die Vertreterwahl - Ein zentrales Element der Genossenschaftsbank

Die Vertreterwahl ist ein elementarer Bestandteil unserer genossenschaftlichen Mitbestimmung: Durch sie bestimmen unsere Mitglieder die Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung wahrnehmen.

Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über grundlegende Themen wie die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl stärken Sie die demokratische Kultur und Wertevorstellung unserer Genossenschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer verantwortungsvollen Weiterentwicklung unserer Bank.


Im fünfjährigen Turnus findet bei der Sparda-Bank Augsburg eG laut Satzung eine Vertreterwahl statt. Die nächste Vertreterwahl wird im ersten Halbjahr 2026 durchgeführt.

Die Wahlordnung für die Vertreterwahl wurde in der Vertreterversammlung 2025 beschlossen.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen bezüglich der Vertreterwahl an den Wahlausschuss mit folgender Anschrift:

 

Wahlausschuss bei der Sparda-Bank Augsburg eG

Prinzregentenstraße 23

86150 Augsburg

(Tel. 0821 3207-90300)

 

Allein der Wahlausschuss bei der Sparda-Bank Augsburg eG kann Ihnen Auskunft zur Vertreterwahl 2026 erteilen.

Bitte geben Sie Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer an. Der Vorsitzende des Wahlausschusses wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.


Wahlordnung

 

Hier können Sie sich die Wahlordnung zur Vertreterwahl 2026 herunterladen.

Download

FAQ rund um die Vertreterwahl

Was ist die Vertreterwahl?
  • Alle Mitglieder der Sparda-Bank Augsburg eG werden durch die Vertreterversammlung vertreten, welche jährlich zusammenkommt und alle fünf Jahre neu gewählt wird. Sie werden bei Entscheidungen über wichtige Themen der Bank mit einbezogen, und geben Impulse für die Zukunft.

Was macht ein Vertreter bzw. eine Vertreterin
  • Zu den Aufgaben der Vertreter gehört es u.a. im Rahmen der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresüberschusses, die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie über die Entscheidung über Änderungen der Satzung oder der Wahlordnung abzustimmen.

Was ist ein Wahlausschuss?
  • Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der Vertreterwahl verantwortlich. Er setzt sich gemäß unserer Satzung aus je zwei Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat und fünf Mitgliedern der Genossenschaft zusammen. Der Wahlausschuss wird durch die letzte vor der Wahl stattfindeten Vertreterversammlung gebildet.

Wohin wende ich mich, wenn ich weitere Fragen zur Wahl habe?
  • Können Sie die gewünschte Antwort nicht finden? Rufen Sie uns gerne unter 0821 3207-90300 an.


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