Was wir zusätzlich noch machen
Wir richten unser Eigengeschäft sukzessive an Nachhaltigkeitsaspekten aus und ziehen nachhaltige Anlagemöglichkeiten konventionellen vor. Unseren Eigenbestand lassen wir rgelmäßig dahingehend überprüfen. Weiterhin analysieren wir Möglichkeiten, unseren Kunden nachhaltige Produkte anbieten zu können -– sowohl durch uns selbst als auch durch unsere Kooperationspartner. Kredite an Staaten und Unternehmen werden grundsätzlich nicht vergeben. Sollte im Einzelfall eine Finanzierung an einen Selbständigen oder Freiberufler in Frage kommen, berücksichtigen wir die Ausschlusskriterien: Haupteinnahmequelle aus ESG-Kontroversen, Geächtete Waffen, Kohleförderung, Kohleproduzenten und Nuklearwaffen.
Ein weiteres Ziel unserer Eigenanlagen ist es, den Anteil von nachhaltigen Investments zu erhöhen. Bei der Auswahl von einzelnen Finalprodukten werden folgende Ausschlusskriterien angewendet:
Unternehmen:
- Rüstungsgüter >10% Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb / (geächtete Waffen >0%: Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über die Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
- Tabakproduktion >5%
- Kohle >30% Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
- Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte (Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index oder gleichwertiger ESG-Ratings)