Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer mit beiden Beinen im Berufsleben steht, für den ist Berufsunfähigkeit häufig kein Thema. Zu Unrecht, wie die Statistiken belegen: Denn jeder vierte Arbeitnehmer scheidet heute aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie Ihr Einkommen mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ab.

Junge Menschen, die am Anfang Ihrer beruflichen Karriere stehen, neigen besonders häufig dazu, das Thema Berufsunfähigkeit zu unterschätzen. Dabei ist Berufsunfähigkeit keine Frage des Alters, denn eine krankheitsbedingte Invalidität kann einen jederzeit treffen.

Die DEVK sichert Ihr Einkommen

Finanzielle Sorgen sind das Letzte, was man braucht, wenn gesundheitliche Probleme das ganze Leben verändern. Mit der BU-Versicherung der DEVK schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken einer langwierigen Erkrankung. Können Sie länger als sechs Monate nicht in Ihrem ausgeübten Beruf arbeiten, gleicht unser Berufsunfähigkeitsschutz entstehende Gehaltsverluste aus.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 50 Prozent berufsunfähig, 100 Prozent Leistung: Bei mehr als sechsmonatiger Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent zahlen wir Ihnen die vereinbarte Leistung, solange Sie berufsunfähig sind, wenn nötig bis zum Rentenbeginn. Voraussetzung ist, dass die Laufzeit Ihres Vertrags mit dem Rentenbeginn endet.
  • Verlängerungsoption: Bei einer Änderung des gesetzlichen Renteneintrittalters können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unkompliziert verlängern.
  • kein Berufswechsel erforderlich: Sie müssen in keinem fremden Beruf arbeiten, sondern erhalten volle Leistungen bei Berufsunfähigkeit (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit: Auch wenn Sie durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig werden, erhalten Sie die volle Leistung.
  • infektionsbedingtes Tätigkeitsverbot : Wenn Sie (z. B. als Arzt) Ihren Beruf wegen eines Tätigkeitsverbots nicht ausüben dürfen, leisten wir zu 100 Prozent (Infektionsklausel).
  • Führerscheinklausel: Wenn Sie als Berufskraft-, Taxi oder Auslieferungsfahrer hauptberuflich ein Kraftfahrzeug führen und Ihnen aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens die Fahrlizenz entzogen wird, leisten wir zu 100 Prozent.
  • rückwirkende Zahlung: Bei verspäteter Meldung, z. B. wegen fehlender Prognose, zahlen wir die Leistungen rückwirkend aus.
  • kurzer Prognosezeitraum: Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind.
  • Beitragsfreiheit: Im Leistungsfall müssen Sie keine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.
  • Beitragspause möglich: Auf Wunsch stunden wir Ihnen in besonderen Lebensphasen (Elternzeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit) für maximal ein Jahr den Beitrag. Die Leistungszusagen bleiben dabei natürlich unverändert.
  • Unterstützung im Krankheitsfall: Was ist zu tun? Ab wann erhalten Sie Leistungen? Gerne beraten wir Sie persönlich.
  • weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz bleibt auch im Urlaub oder bei einem Umzug ins Ausland bestehen.
  • Upgrade-Garantie: Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie Ihren Versicherungsschutz im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie anpassen. Wir verzichten hierbei auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Sie müssen also keine weiteren Gesundheitsfragen beantworten.
  • Inflationsschutz: Sie haben die Möglichkeit, eine Beitrags- und/oder Leistungsdynamik einzuschließen und damit Ihre Versicherungsleistung regelmäßig zu erhöhen.
  • Sofortschutz ab Versicherungsbeginn: Sie genießen direkten Schutz ohne Wartezeit.