Ein kleines Missgeschick ist schnell passiert – und sorgt oft genauso schnell für großen Ärger. Kleinere Schäden können Sie eventuell noch aus eigener Tasche bezahlen, größere Missgeschicke können aber richtig teuer werden. Schlimmstenfalls kommen lebenslange Zahlungen auf Sie zu, etwa wenn der Geschädigte infolge des Unfalls arbeitsunfähig wird.
Im Fall der Fälle steht die Haftpflichtversicherung finanziell für Sie ein. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder wehren die Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist.
Haftpflichtversicherung
Der umfassende Schutz für Ihren Alltag
Der Versicherungsschutz deckt alle Schäden ab, die Sie im privaten oder beruflichen Alltag verursachen können. In der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind Leistungen für den Ausgleich von Sach-, Personen- und Vermögensschäden enthalten:
- Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung (fremder) Gegenstände/Sachen
- Personenschaden: Schadenereignis, wie z. B. ein Unfall, das die Verletzung, gesundheitliche Schädigung oder den Tod einer Person zur Folge hat
- echter Vermögensschaden: Als echten Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Schaden, der nicht aus einem Sach- oder Personenschaden, sondern direkt aus einem Fehlverhalten resultiert (z. B. wenn Ihr Sohn einen Fehlalarm bei der Feuerwehr auslöst und diese unnötig ausrückt).
- unechter Vermögensschaden: Der unechte Vermögensschaden ist die Folge eines Sach- oder Personenschadens. Er liegt z. B. vor, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall (zeitweise) arbeitsunfähig wird und ihm Gehaltseinbußen drohen.